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Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bamf)
Projekt > Geschichte



Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), fördert im Rahmen des "ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt II„, Netzwerke zur Unterstützung dieser Personen.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union ist mit Wirkung zum 28.08.2007 eine gesetzliche Altfallregelung für langjährig Geduldete in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen worden. Wenn am Stichtag 01.07.2007 die Voraussetzungen für eine Bleibeberechtigung vorlagen, sollte nach der gesetzlichen Altfallregelung auch dann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt noch nicht eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert ist. Der Bleibeberechtigte und seine Familienangehörigen haben eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ und damit die Möglichkeit erhalten, eine Arbeit zu suchen.  Für eine Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis über den 31.12.2009 hinaus ist vor allem erforderlich, dass der Lebensunterhalt bis zu diesem Zeitpunkt überwiegend eigenständig gesichert war oder spätestens ab dem 1. April 2009 nicht nur vorübergehend eigenständig gesichert wird. In beiden Fällen muss zudem eine durch Tatsachen gerechtfertigte entsprechende positive Prognose auch für die Zukunft vorliegen.