Das Projekt möchte Flüchtlinge unterstützen,die zu den nachfolgenden Gruppen zählen und Zugang zum Arbeitsmarkt haben:
- „Bleibeberechtigte“ mit Aufenthaltserlaubnis nach §23 Abs. 1 (ehem. § 104a) Aufenthaltsgesetz
- Flüchtlinge mit Niederlassungserlaubnis
- Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.1 Aufenthaltsgesetz
- Konventionsflüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
- Personen mit subsidiärem Schutz, mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz
- Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz
- Personen mit Duldung
- Asylbewerber/innen